Anzahl Durchsuchen:2000 Autor:Site Editor veröffentlichen Zeit: 12-19-2023 Herkunft:Powered
Gemäß der überarbeiteten EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20–22 % zu senken. Jedes Land kann bestimmte Gebäude und Maßnahmen auswählen um diese Ziele zu erreichen.
Die von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzten Maßnahmen müssen sicherstellen, dass durch die Sanierung der am wenigsten energieeffizienten Gebäude der durchschnittliche Primärenergieverbrauch um mindestens 55 % gesenkt wird. Für historische Gebäude oder Ferienhäuser können jedoch Ausnahmen gelten.
Für Nichtwohngebäude fordert die überarbeitete EPBD eine schrittweise Verbesserung durch Mindeststandards für die Energieeffizienz. Bis 2030 und 2033 müssen 16 % bzw. 26 % der Gebäude mit der schlechtesten Leistung renoviert werden.
Die EPBD schreibt außerdem vor, dass Finanzierungsmaßnahmen Anreize für Renovierungen schaffen und diese ergänzen müssen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Kunden und den am wenigsten energieeffizienten Gebäuden liegen muss.
Kadri Simson, die EU-Energiekommissarin, erklärte: „Renovierung ist eine Investition in eine bessere Zukunft. Sie verbessert die Lebensqualität, ermöglicht es den Menschen, Ersparnisse anderswo umzuleiten, und fördert so unsere wirtschaftliche Entwicklung.“
Um die Umsetzung dieser Maßnahmen voranzutreiben, werden die EU-Mitgliedstaaten nationale Gebäudesanierungspläne formulieren, Dekarbonisierungsstrategien für Gebäude skizzieren und verbleibende Hindernisse wie Finanzierung, Ausbildung und Anwerbung von mehr Fachkräften angehen.
Die Länder werden außerdem nationale Passprogramme für Gebäuderenovierungen entwickeln, um Eigentümer durch schrittweise Renovierungen zu begleiten, um emissionsfreie Gebäude zu erreichen.
Darüber hinaus verpflichtet die EPBD die EU-Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass neue Gebäude für die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach geeignet sind. Ab 2027 müssen bestehende öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude Solarstrom installieren.
Im März schlug die Europäische Kommission Reformen für das Strommarktdesign der EU vor. Das Europäische Parlament hat für die EPBD gestimmt, auch Solarenergie auf Dächern ist im Gespräch.
Jan Osenberg, Politikberater bei SolarPower Europe, erklärte, dass diese Maßnahmen die effektive Integration von Solar-Photovoltaik-Projekten in den Bauprozess verbessern werden.
„Zum Beispiel werden Dachgebäude bald mit Solaranlagen kombiniert, was die Kosten senkt und es uns ermöglicht, die begrenzte vorhandene Arbeitskraft so effizient wie möglich zu nutzen.“
Vor der überarbeiteten EPBD veröffentlichte die Europäische Kommission Ende November zudem einen Aktionsplan zur Beschleunigung des Netzausbaus und zur Verbesserung der Netzeffizienz.